Anschriften, Anschrifttafeln, Kundmachungen und Werbeschriften im Wageninneren : (§ 45 Kapitel G des Übereinkommens über die gegenseitige Benutzung der Personen- und Gepäckwagen im internationalen Verkehr)
1955
4 S.
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RVK: | ZO 2250 |