§§ 28 Abs. 2 S. 2, 117 Abs. 3 S. 2 VVG - 1. Obliegenheitsverletzungen nach AVB, welche durch das Inkrafttreten des VVG n. F. unwirksam geworden sind, da sie sich nicht über die in § 28 Abs. 2 S. 2 VVG n. F. abgestufte, vom Grad des Verschuldens abhängige Rechtsfolge verhalten, sind jedenfalls durch eine analoge Anwendung des § 28 Abs. 2 VVG n. F. zu berücksichtigen. . 2. Der Verkehrshaftungsversicherer des verantwortlichen Führers ist nach § 117 Abs. 3 S. 2 VVG n. F. bei einer Obliegenheitsverletzung des VN, welche zu einer (anteiligen) Leistungsfreiheit gegenüber dem VN führt, korrespondierend auch gegenüber dem Dritten (anteilig) zur Leistung frei. - OLG Naumburg, Urteil vom 28.3.2014 - 10 U 5/13
Transportrecht ; 37 , 7 ; 300-307
2014
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
RVK: | PE 100 | |
Lokalklassifikation FBR: | jur 765 za / jur 001 za | |
BKL: | 86.71 Verkehrsrecht |
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