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    Titel :

    §§ 28 Abs. 2 S. 2, 117 Abs. 3 S. 2 VVG - 1. Obliegenheitsverletzungen nach AVB, welche durch das Inkrafttreten des VVG n. F. unwirksam geworden sind, da sie sich nicht über die in § 28 Abs. 2 S. 2 VVG n. F. abgestufte, vom Grad des Verschuldens abhängige Rechtsfolge verhalten, sind jedenfalls durch eine analoge Anwendung des § 28 Abs. 2 VVG n. F. zu berücksichtigen. . 2. Der Verkehrshaftungsversicherer des verantwortlichen Führers ist nach § 117 Abs. 3 S. 2 VVG n. F. bei einer Obliegenheitsverletzung des VN, welche zu einer (anteiligen) Leistungsfreiheit gegenüber dem VN führt, korrespondierend auch gegenüber dem Dritten (anteilig) zur Leistung frei. - OLG Naumburg, Urteil vom 28.3.2014 - 10 U 5/13


    Erschienen in:

    Transportrecht ; 37 , 7 ; 300-307


    Erscheinungsdatum :

    2014



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch



    Klassifikation :

    RVK:    PE 100
    Lokalklassifikation FBR:    jur 765 za / jur 001 za
    BKL:    86.71 Verkehrsrecht



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