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    Titel :

    3 Art. 23 CMR schließt, sofern die Voraussetzungen des Art. 29 CMR nicht vorliegen, die Geltendmachung weiterer Vermögensschäden aus. Insbesondere kann der Hauptfrachtführer die Kosten eines Vorprozesses mit dem Absender nicht im Verhältnis zum Unterfrachtführer als Verzugsschaden geltend machen - OLG München, 6.10.2011 - 23 U 687/11


    Erschienen in:

    Transportrecht ; 34 , 11 ; 434-436


    Erscheinungsdatum :

    2011



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch



    Klassifikation :

    RVK:    PE 100
    Lokalklassifikation FBR:    jur 765 za / jur 001 za
    BKL:    86.71 Verkehrsrecht