Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    §§ 241, 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB Glauben 1. Der Gläubiger ist grundsätzlich berechtigt, nur einen teilbaren Teil der ihm vertraglich zustehenden Gesamtleistung vom Schuldner zu fordern. . 2. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens, in der bestimmt ist >> Wenn Sie nicht alle Flight Coupons in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge nutzen, wird der Flugschein von uns nicht eingelöst und verliert seine Gültigkeit <<, benachteiligt den Fluggast entgegen den Geboten von Treu und BGH, 29.4.2010 - Xa ZR 5/09


    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    2010



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch



    Klassifikation :

    RVK:    PE 100
    BKL:    86.71 Verkehrsrecht
    Lokalklassifikation FBR:    jur 001 za / jur 765 za