Lufttransport - Art. 18, 25 WA 1955 - Es ist nicht erforderlich, dass sowohl Lieferscheine als auch korrespondierende Rechnungen zum Nachweis des Inhalts eines Pakets vorgelegt werden. Der Tatrichter kann sich die Überzeugung von der Richtigkeit des behaupteten Inhalts auch dann bilden, wenn nur eines der beiden Dokumente vorgelegt wird und der Luftfrachtführer dagegen keine substantiierten Einwände vorbringt - BGH, 2.4.2009 - I ZR 61-06
Transportrecht ; 32 , 7-8 ; 317-319
2009
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
RVK: | PE 100 | |
Lokalklassifikation FBR: | jur 765 za / jur 001 za | |
BKL: | 86.71 Verkehrsrecht |
VERFAHREN ZUM BEREITSTELLEN EINES GRAPHISCHEN INHALTS
Europäisches Patentamt | 2024
|DataCite | 1903