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    Titel :

    Seetransport - § 606 HGB - Wenn im Unterfrachtverhältnis eine geringere Haftungsbegrenzung vereinbart ist als im Hauptfrachtverhältnis, kann der Hauptfrachtführer gegen den ausführenden Unterfrachtführer nicht den überschießenden Differenzschaden nach den Regeln der Drittschadensliquidation geltend machen - HansOLG Hamburg, 2.10.2008 - 6 U 220-06


    Erschienen in:

    Transportrecht ; 32 , 4 ; 176-182


    Erscheinungsdatum :

    2009



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch



    Klassifikation :

    RVK:    PE 100
    Lokalklassifikation FBR:    jur 765 za / jur 001 za
    BKL:    86.71 Verkehrsrecht