Andere Rechtsfragen - § 6a Abs. 3 UStG; § 10 Abs. 1, §§ 17a, 17c UStDV; Art. 9 Abs. 1 CMR - CMR-Frachtbriefe stellen keine als Versendungsbelege geeigneten Frachtbriefe im Sinne von 5 10 Abs. 1 Nr. 1 UStDV dar. Ein CMR-Frachtbrief ist bereits grundsätzlich nicht dazu bestimmt, dem Nachweis der Auslieferung des Transportgutes an den Empfänger zu dienen. Vielmehr besteht seine Funktion im Nachweis des Beförderungsvertrages und der Übernahme des Gutes durch den Frachtführer. Ein CMR-Frachtbrief stellt lediglich eine Quittung im Sinne von § 368 BGB darüber dar, dass die Ware durch eine vom Käufer beauftragte Person übernommen worden ist - FG Hamburg, 5.12.2007 - 7 K 71-06
Transportrecht ; 31 , 6 ; 264
2008
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
RVK: | PE 100 | |
Lokalklassifikation FBR: | jur 765 za / jur 001 za | |
BKL: | 86.71 Verkehrsrecht |
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