Strassentransport - Art. 17 Abs. 4 Buchst. b und c, Art. 23 Abs. 1, 2 und 4, Art. 25 Abs. 1 CMR - Auch wenn die Verladung und das Verstauen nicht zur Aufgabe des Frachtführers gehört, weil diese Tätigkeit im wesentlichen von Mitarbeitern des Absenders übernommen worden ist, trifft den Fahrer eines Lastkraftwagens die Mitverantwortung für ein fehlerhaftes Anbringen von Sicherheitsgurten, deren Einsatz er von sich aus zur besseren Ladungssicherheit vor Antritt der Fahrt für geboten erachtet hat - HansOLG Bremen, 8.2.2007 - 2 U 89-04
Transportrecht ; 31 , 6 ; 252-258
2008
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
RVK: | PE 100 | |
Lokalklassifikation FBR: | jur 765 za / jur 001 za | |
BKL: | 86.71 Verkehrsrecht |