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    Titel :

    Art. 21 Abs. 4 Sätze 1-3 Flaggenrechtsgesetz; Art. 1 Nr. 2 des 6esetzes v. 23. 3. 1989 zur Einführung eines Internationalen Seeschiffahrtsregisters; Art. 9 Abs. 3 GG - Die Berufsfreiheit der deutschen Seeleute wird nicht dadurch verletzt, dass der Gesetzgeber auf deutschen Handelsschiffen, die in das Internationale Seeschifffahrtsregister eingetragen sind, den Abschluss von arbeitsrechtlichen Vereinbarungen nach Massgabe ausländischen Rechts erleichtert zulässt. BVerfG, 10.1.1995 - 1 BvR 1-90; 1BvR 342-90; 1 BvR 348-90-


    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    1995



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch



    Klassifikation :

    RVK:    PE 100
    BKL:    86.71 Verkehrsrecht
    Lokalklassifikation FBR:    jur 001 za / jur 765 za