Entscheidungen - Allgemeines Frachtrecht - §§ 425, 426, 449 Abs. 2 Satz 1 HGB - Durch einen Verzicht auf die Durchführung von Schnittstellenkontrollen kann von der gesetzlichen Hafrungsregelung nur im Wege einer im Einzelnen ausgehandelten Vereinbarung und nicht durch eine vorformulierte Bestimmung in Allgemeinen Beförderungsbedingungen eines Frachtführers abgewichen werden - BGH, 1.12.2005 - I ZR 103-04
Transportrecht ; 29 , 4 ; 169-170
2006
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
RVK: | PE 100 | |
Lokalklassifikation FBR: | jur 765 za / jur 001 za | |
BKL: | 86.71 Verkehrsrecht |