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    Titel :

    Entscheidungen - Palettentausch - §§ 1, 9 Nr. 1, § 12 Abs. 1 AÜG; § 125 Satz 1 BGB - Die gewerbsmässige Überlassung eines Fahrers an einen Transportunternehmer bedarf der Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (§ 1 AÜG) und muss schriftlich (§ 12 Abs. 1 AÜG) vereinbart werden. Ein Überlassungsvertrag, der diesen Anforderungen nicht entspricht, ist unwirksam (§ 9 Ziff. 1 AÜG, § 125 Satz 1 BGB) - OLG Karlsruhe, 23.9.2005 - 15 U 16-04


    Erschienen in:

    Transportrecht ; 29 , 2 ; 85


    Erscheinungsdatum :

    2006



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch



    Klassifikation :

    RVK:    PE 100
    Lokalklassifikation FBR:    jur 765 za / jur 001 za
    BKL:    86.71 Verkehrsrecht