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    Titel :

    Entscheidungen - Binnenschiffstransport - § 29 Abs. 3 Satz 2, § 30 Abs. 1 BSchG a. F. - Das weder vom Absender noch vom Frachtführer zu beherrschende allgemeine Risiko des Ruhens jeden Ladeverkehrs soll nach der Vorstellung des Gesetzgebers vom Frachtführer getragen werden. - OLG Karlsruhe, 30.6.1999 - U 8-98 BSch


    Erschienen in:

    Transportrecht ; 24 , 11-12 ; 459-460


    Erscheinungsdatum :

    2001



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch



    Klassifikation :

    RVK:    PE 100
    Lokalklassifikation FBR:    jur 765 za / jur 001 za
    BKL:    86.71 Verkehrsrecht