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    Titel :

    Entscheidungen - Transportversicherung - Art. 1, 8 Ziff. 2 öAHKB 1995 - Art. 8 Ziff. 2 AKHB 1995 schliesst anderweitige Schäden, die sich nicht als Schäden an der beförderten Sache, sondern als deren weitere Auswirkung darstellen, auch dann nicht vom Deckungsschutz aus, wenn ihre Ursache in der Beschädigung des Fahrzeugs bzw. der beförderten Sache selbst liegt. Österreich: BezirksG, 28.3.2001 - 38 C 1741-00s


    Erschienen in:

    Transportrecht ; 24 , 10 ; 417-418


    Erscheinungsdatum :

    2001



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch



    Klassifikation :

    RVK:    PE 100
    Lokalklassifikation FBR:    jur 765 za / jur 001 za
    BKL:    86.71 Verkehrsrecht