Entscheidungen - Strassentransport - § 412 Abs. 1, § 425 Abs. 1, §§ 428, 429, 431, 435 HGB; Ziff. 23.1.1, 27.2 ADSp - Die Ablieferung des Transportgutes ist erst erfolgt, wenn der Frachtführer dem Empfänger mit dessen Einverständnis die tatsächliche Gewalt über die Sache verschafft hat. Dazu ist es erforderlich, dass der Empfänger sich geäussert und die Bereitschaft zur Empfangnahme bekundet hat. - LG Hamburg, 6.11.2000 - 419 O 79-99
Transportrecht ; 24 , 7-8
2001
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
RVK: | PE 100 | |
BKL: | 86.71 Verkehrsrecht | |
Lokalklassifikation FBR: | jur 001 za / jur 765 za |