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    Titel :

    strassentransport - Art. 17 Abs. 1, Art. 41 CMR - Art. 41 CMR steht Vereinbarungen, wonach der Absender für die Eindeckung der CMR-Haftpflicht des Frachtführers zu sorgen hat, dann nicht entgegen, wenn eine in diesem Zusammenhang gebotene Gesamtbetrachtung ergibt, dass sich die Abreden wirtschaftlich ebenso auswirken, als hätte der Frachtführer den Versicherungsschutz selbst beschafft. - BGH, 10.12.1998- I ZR 162-96 -


    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    1999



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch



    Klassifikation :

    RVK:    PE 100
    Lokalklassifikation FBR:    jur 765 za / jur 001 za
    BKL:    86.71 Verkehrsrecht