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    Titel :

    ENTSCHEIDUNGEN - Spedition - S 242 BGB; S 51 Buchst. b Satz 2 ADSp - Dem Auftraggeber eines Spediteurs ist es in einem Schadensersatzprozess wegen Verlustes von Transportgut grundsätzlich nicht gemäss S 242 BGB verwehrt, sich auf grobe Fahrlässigkeit des Spediteurs (S51 Buchst. b Satz 2 ADSp) zu berufen, wenn die Geschäftsbeziehungen zu demselben Spediteur nach Kenntnis des Schadensereignisses (unverändert) fortgesetzt wird - BGH,14. 5.1998 - I ZR 95-96


    Erschienen in:

    Transportrecht ; 21 , 11-12 ; 475-477


    Erscheinungsdatum :

    1998



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch



    Klassifikation :

    RVK:    PE 100
    Lokalklassifikation FBR:    jur 765 za / jur 001 za
    BKL:    86.71 Verkehrsrecht