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    Titel :

    Strassentransport - Art. 29 CMR - Grobe Fahrlässigkeit als dem Vorsatz gleichstehendes Verschulden liegt vor, wenn der weder mit Alarmanlage noch mit Wegfahrsperre ausgerüstete und mit Strickwaren im Wert von DM 360 000 beladene Lkw während eines abendlichen Gaststättenaufenthalts in Oberitalien vom Fahrer unbewacht auf der Strasse abgestellt wird. - OLG München, 27. 5.1998 - 7 U 4959-97 -


    Erschienen in:

    Transportrecht ; 21 , 9 ; 357-360


    Erscheinungsdatum :

    1998



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch



    Klassifikation :

    RVK:    PE 100
    Lokalklassifikation FBR:    jur 765 za / jur 001 za
    BKL:    86.71 Verkehrsrecht