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    Titel :

    strassentransport - S 4 Abs.2 GüKG; S 1 Nr. 28 FreistellungsVO-GüKG - Ein Gütertransport ist nur dann nach S 1 Nr. 28 FreistellungsVO-GüKG von den Bestimmungen des GüKG freigestellt, wenn für den Transport ausschliesslich ein Motorwagen mit einer zulässigen Höchstnutzlast bis zu 750 kg und nicht auch zusätzlich ein Anhänger eingesetzt wird. - BGH, 9.10.1997 - I ZR 116-95 -


    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    1998



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch



    Klassifikation :

    RVK:    PE 100
    BKL:    86.71 Verkehrsrecht
    Lokalklassifikation FBR:    jur 001 za / jur 765 za