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    Titel :

    S 985 BGB Bei der Herausgabeklage müssen die herausverlangten Gegenstände hinreichend bezeichnet werden. Deshalb reicht die Bezeichnung nur der Gattung nicht, insbesondere wenn derartige Gegenstände innerhalb eines Speditionsbetriebes mehrfach vorhanden sind. OLG Düsseldorf,11.7.1996- 18 U 123-95-


    Erschienen in:

    Transportrecht ; 20 , 7-8 ; 301


    Erscheinungsdatum :

    1997



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch



    Klassifikation :

    RVK:    PE 100
    Lokalklassifikation FBR:    jur 765 za / jur 001 za
    BKL:    86.71 Verkehrsrecht



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