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    Titel :

    Lufttransport - SS 44 ff. LuftVG; SS 823, 831 BGB - Die Verkehrssicherungspflicht für Flughafenanlagen obliegt dem Flughafenunternehmer als eigene Verpflichtung. Daher ist auch die Freihaltung des Flugfeldes von Vereisungen keine vom Luftfrachtführer übertragene Aufgabe. - OLG Köln, 9. 1. 1997 - 7 U 106-96 -


    Erschienen in:

    Transportrecht ; 20 , 6 ; 234


    Erscheinungsdatum :

    1997



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch



    Klassifikation :

    RVK:    PE 100
    Lokalklassifikation FBR:    jur 765 za / jur 001 za
    BKL:    86.71 Verkehrsrecht