Es erfolgt die Darstellung der Einstauflächen der Hochwasserrückhaltebecken (HWRB) an Gewässern 2. Ordnung bei einem HQ100 (100 jährliches Hochwasserereignis). Die Einstauflächen entsprechen dem sogenannten Staubeckenbereich der technischen Anlage des HWRB. Er ist Bestandteil des HWRB. Die Einstauflächen bilden ein Überschwemmungsgebiet an den Gewässern 2. Ordnung nach §100 (2) SächsWG. Hier gelten die Einschränkungen in Überschwemmungsgebieten nach §78 WHG.


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    Titel :

    Einstauflächen von Hochwasserrückhalteanlagen an Gewässern zweiter Ordnung


    Beteiligte:
    Stadt Dresden (Herausgeber:in)

    Erscheinungsdatum :

    15.01.2025


    Medientyp :

    Forschungsdaten


    Format :

    Elektronische Ressource


    Sprache :

    Deutsch




    Das Flächenbüschel zweiter Ordnung

    Stoermer, Erich | TIBKAT | 1926



    Sanierungsbedarf zur Erhaltung wasserbaulicher Anlagen an Gewässern 1. Ordnung in Sachsen

    Girod, K. / Dybek, K. | HENRY – Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) | 1997

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    Landkreis Lüchow-Dannenberg | Mobilithek

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