Es erfolgt die Darstellung der Einstauflächen der Hochwasserrückhaltebecken (HWRB) an Gewässern 2. Ordnung bei einem HQ100 (100 jährliches Hochwasserereignis). Die Einstauflächen entsprechen dem sogenannten Staubeckenbereich der technischen Anlage des HWRB. Er ist Bestandteil des HWRB. Die Einstauflächen bilden ein Überschwemmungsgebiet an den Gewässern 2. Ordnung nach §100 (2) SächsWG. Hier gelten die Einschränkungen in Überschwemmungsgebieten nach §78 WHG.
Einstauflächen von Hochwasserrückhalteanlagen an Gewässern zweiter Ordnung
15.01.2025
Forschungsdaten
Elektronische Ressource
Deutsch
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BASE | 1997
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