Als Pendant zum 25-jährigen Bestehen des Arbeitssicherheitsgesetzes werden Betrachtungen zum Arbeitsschutz in der ehemaligen DDR aufgeführt. Die Darstellung ist nach Aussage des Verfassers nicht umfassend und nicht systematisch. Schon 1951, 23 Jahre vor dem Arbeitssicherheitsgesetz, trat die "Verordnung zum Schutze der Arbeitskraft" in Kraft. Die DDR plante zentral und durch Anordnung, deswegen war es relativ einfach etwas durchzusetzen. Andererseits war es wiederum schwierig, dass gegen Anordnungen von oben nichts unternommen werden konnte. Der Beitrag gibt Aufschluss über Vereinheitlichung und Abstimmung von Standards der DDR mit anderen ehemaligen Ostblockstaaten, über den Vergleich von Unfallzahlen aus der DDR mit der damaligen Bundesrepublik, über Sicherheitsinspektionen und die Befugnisse der Betriebsärzte, über das Verschulden von Arbeitsunfällen durch Menschen oder durch die Technik.
Der Arbeitschutz in der DDR
Eine private und daher unwissenschaftliche Betrachtung
Sicherheitsingenieur ; 12 ; 14-18
1999-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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