Die anerkannten Regeln der Technik geben dem Betoningenieur Handlungsanweisungen, nach denen die störungs- bzw. schadensfreie Ausführung eines Bauteils oder Bauwerks zu erwarten ist. Sie wollen den Störungsfall (Schadensfall) vermeiden. Rechtsregeln wollen den Störungsfall (Schadensfall), also den Konfliktfall, regeln. Das Recht stellt in Abhängigkeit der verschiedenen Tätigkeitsfelder bestimmte Anforderungen an den Betoningenieur und strukturiert dessen Pflichten. Der vorliegende Beitrag analysiert Rollenzuweisungen und Verantwortlichkeiten in Abhängigkeit von unterschiedlichen Vertragstypen.
Der Betoningenieur - Anforderungen und Verantwortlichkeiten
Rechtsordnung und Technikordnung
beton ; 49 , 11 ; 620-623
01.01.1999
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Bauteil , Bauwerk , Vertragsrecht , Regelwerk , Baudurchführung , Haftung , Ingenieur
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