Nach Vollendung des 18. Lebensjahres beginnt die grundsätzliche Wehrpflicht. Das Arbeitsplatzschutzgesetz und das Kündigungsschutzgesetz regelt das rechtliche Verhältnis zwischen dem Arbeitsplatz und dem Wehrdienst/dem Zivildienst. Demnach ruht in dieser Arbeitszeit das Arbeitsverhältnis und der Arbeitnehmer unterliegt dem Kündigungsschutz. Nur in Ausnahmefällen (kleinen Betrieben) ist eine Kündigung zulässig. Der Arbeitnehmer ist auch gegenüber Benachteiligungen geschützt. Bei Schulabgängern, die eine Einberufung bekommen sollen und sich gleichzeitig um einen Ausbildungsplatz bemühen, sollte darauf geachtet werden, dass beides zeitlich aufeinander abgestimmt wird.


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    Titel :

    Berufsausbildung und Wehrdienst



    Erschienen in:

    Betrieb und Wirtschaft ; 53 , 17 ; 676-678


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1999


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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