Nach Vollendung des 18. Lebensjahres beginnt die grundsätzliche Wehrpflicht. Das Arbeitsplatzschutzgesetz und das Kündigungsschutzgesetz regelt das rechtliche Verhältnis zwischen dem Arbeitsplatz und dem Wehrdienst/dem Zivildienst. Demnach ruht in dieser Arbeitszeit das Arbeitsverhältnis und der Arbeitnehmer unterliegt dem Kündigungsschutz. Nur in Ausnahmefällen (kleinen Betrieben) ist eine Kündigung zulässig. Der Arbeitnehmer ist auch gegenüber Benachteiligungen geschützt. Bei Schulabgängern, die eine Einberufung bekommen sollen und sich gleichzeitig um einen Ausbildungsplatz bemühen, sollte darauf geachtet werden, dass beides zeitlich aufeinander abgestimmt wird.
Berufsausbildung und Wehrdienst
Betrieb und Wirtschaft ; 53 , 17 ; 676-678
01.01.1999
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Rechtsgrundlagen der Berufsausbildung
IuD Bahn | 2004
|Rechtsfragen der Berufsausbildung
IuD Bahn | 2002
|Berufsakademien : Berufsausbildung für Abiturienten
GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 1992
|TfC-Modul Kaufmännische Berufsausbildung
IuD Bahn | 1997
|Kosten der Berufsausbildung - Rückzahlung
IuD Bahn | 1996
|