Mit einer Unterschrift sind meist rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen verbunden. Die Digitalisierung des Informationsflusses schließt eine Manipulationen elektronischer Dokumente nicht aus. Ein "Bitmap" beweist nicht die Echtheit des Schriftstücks. Daher wird ein anspruchsvolles Verfahren der elektronischen Verschlüsselung eines unterzeichneten Dokuments benötigt. Die Rechtsgrundlage ist das deutsche Signaturgesetz, das die Verwendung der elektronischen Signatur regelt. Ein Kryptosystem verwendet für die Ver- und Entschlüsselung jeweils einen eigenen Schlüssel (Unikatseigenschaft). Signiert wird nicht das Dokument selbst, sondern das daraus berechnete Komprimat. Diese Kurzfassung wird mit dem Geheimcode des Ausstellers zu dem Krytogramm codiert und als digitale Signatur an den Text des Dokuments angehängt.
Digitale Signatur: Eigenschaften, Verfahren und Potentiale von elektronischen Unterschriften
Zeitschrift Führung + Organisation ; 68 , 2 ; 68-72
1999-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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