Die neue Aufzugsrichtlinie der EU vom 1.07.1999 fasst bestehende Verordnungen zusammen und definiert Schutzziele für Neuanlagen. Früher hatten Aufzüge die Aufgabe Personen oder Lasten nach oben zu befördern. Heutzutage haben sie auch gestalterische und ökonomische Ansprüche zu erfüllen. Die Aufzugsrichtlinie 95/16/EG enhält neben dem allgemeingültigen Stand der Technik, neue Regelungen über die Schutzraumhöhe oben im Aufzugsschacht, über die Absturzsicherung nach oben, über die Errichtung vollflächiger Wände, Böden und Decken des Fahrkorbs. Ferner müssen Glastüren mit einem Schutz gegen das Einziehen von Kinderhänden versehen werden. Eine Überlasteinrichtung muss ebenso vorhanden sein wie eine Überwachung der Triebwerkstemperatur und ein Kommunikationssystem in beide Richtungen zu einem Notdienst. Abweichungen von diesen Regelungen müssen einer Gefahrenanalyse unterzogen werden. Die Richtlinie gilt für alle Neuanlagen. Bestehende Anlagen sollten überprüft und nachgerüstet werden. Eine Checkliste für Planung und Einbau eines Aufzugs ist beigefügt.


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    Titel :

    Neue Richtlinie erhöht Anforderungen an die Sicherheit



    Erschienen in:

    industrieBAU ; 45 , 6 ; 53-54, 56-58


    Erscheinungsdatum :

    1999-01-01


    Format / Umfang :

    6 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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