Mit dem Löschen eines Brandes ist meist erst die halbe Arbeit getan. Ruß und freigesetzte Schadstoffe haben sich auf der Brandstelle und in der Umgebung niedergeschlagen. Daraufhin muss eine Gefährdungsbeurteilung der kalten Brandstelle vorgenommen werden, um sachgerechte Sanierungsmaßnahmen ebenso wie Entsorgungswege für Brandschutt und Löschwasserrückstände festlegen zu können. Aber welche Gefahren bestehen für Gesundheit und Umwelt? Wie sind Kontaminationen zu beurteilen? Der Beitrag beinhaltet die Beantwortung der Fragen nach der Bewertung von Umweltrisiken, der Gefahreneinschätzung und den erforderlichen Sanierungsmaßnahmen nach einem Brand. Der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) hat mit den Richtlinien VdS 2357 (VdS = Verband der Schadensversicherer) ein Arbeitsinstrumentarium geschaffen, das den Anwendungsbereich Brandschadensanierung im Sinne der TRGS 524 (TRGS = technische Regeln für Gefahrstoffe) konkretisiert und diese damit praxisgerecht ausfüllt.
Brände verhüten - die Umwelt schützen
BundesBauBlatt ; 48 , 7 ; 86-90
01.01.1999
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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