Die vielerorts gehandhabte Brandschutzbeurteilung von Garagen nach ihrer Größe ist aufgrund der im Beitrag vorgestellten Ergebnisse nicht haltbar. Eine Begrenzung der maximal zulässigen Garagenabschnittgrößen, dies können Brandabschnitte oder Rauchabschnitte sein, ergibt sich im Zusammenspiel aus der vorhandenen Brandschutzinfrastruktur, feuerwehrtaktischen und ökonomischen Überlegungen. Die Simulationsrechnungen weisen nach, dass für einen raschen und sicheren Löschangriff eine möglichst frühzeitige Alarmierung der Feuerwehrkräfte notwendig ist. Brandmeldeanlagen sind in deutschen Garagenverordnungen bislang jedoch nicht erwähnt. Eine differenzierte Betrachtung der Garagenabschnittgrößen, der Bauteilanforderungen sowie der notwendigen Brandschutzmaßnahmen führt bei Anwendung ingenieurmäßiger Methoden zu einem Bauwerk, für das Schutzziele eingehalten und ökonomisch sinnvolle Lösungen gefunden werden können.
Brandschutz in Garagen
Brandschutztechnische Richtlinien und Verordnungen im Vergleich
BundesBauBlatt ; 48 , 7 ; 45-50
1999-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Brandschutz , Garage , Schutzmaßnahme , Feuerwehr , Simulation , Rauch , Richtlinie
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