Die Nachweisverfahren zum Brandverhalten von Bauprodukten und Bauarten werden auf der Grundlage der neuen Landesbauordnungen immer komplexer, zumal sie als allgemeine Verwendbarkeits- bzw. Anwendbarkeitsnachweise unter Berücksichtigung weiterer bauaufsichtlicher Grundlagenanforderungen z. B. Standsicherheit eingesetzt werden. Neben den allgemeinen Nachweisverfahren müssen in der Praxis Abweichungen und Konstruktionsänderungen durch anerkannte Prüfanstalten bewertet und nachgewiesen werden. In Abhängigkeit vom Ergebnis der Bewertung sind auf der Grundlage von Gutachten Nachweise, wie z. B. die Zustimmung im Einzelfall (wesentliche Abweichung) oder die Befreiung durch die untere Bauaufsicht (wesentliche Abweichung ohne Klassifizierung), möglich. Nur so können Hersteller und ausführende Firmen dem Kunden gegenüber nachweisen, daß die Ausführung der beauftragten Konstruktion den gesetzlichen Anforderungen entspricht.


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    Titel :

    Brandschutztechnische Nachweise von Konstruktionsänderungen



    Erschienen in:

    BundesBauBlatt ; 48 , 7 ; 31-34


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1999


    Format / Umfang :

    4 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch