Seit die Senatskommission der deutschen Forschungsgemeinschaft auf dem Faserkongress in Fulda 1993 die Einstufung von künstlichen Mineralfasern (KMF) als potentiell krebserregend eingestuft hatte, sind diese Produkte aus der öffentlichen Diskussion im Arbeitsschutz nicht wieder verschwunden. Jüngster Anlass hierfür sind aktuelle Beschlüsse des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) und darauf gegründete Verordnungen bzw. Verordnungsentwürfe des Bundesarbeitsministeriums, die den rechtlichen Rahmen für den Umgang mit KMF in Deutschland festlegen. Im nachfolgenden Beitrag beschreibt der Autor die Entwicklung und gibt einen Ausblick auf die nahe Zukunft.
Künstliche Mineralfasern - Aktuelle Entwicklungen
Die BG ; 8 ; 448-453
1999-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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