Zur Minderung umwelthaftungsrechtlicher Risiken in Unternehmen wurden in den vorherigen Beiträgen die Haftungsgrundlagen, die Verantwortlichkeit im Unternehmen und das Verhalten bei tatsächlicher strafrechtlicher Ermittlung dargestellt. Dieser letzte Beitrag befasst sich mit den daraus zu ziehenden Ergebnissen. Potenzielle Umweltschädigungen sind demnach nicht unausweichliche Faktoren für unternehmerische Tätigkeiten. Durch gezielte präventive Maßnahmen kann einer Schädigung und der anschließenden Haftung entgegengewirkt werden. Die Behandlung von Schadensvermeidung sollte daher nicht erst bei einem Schadensfall in Angriff genommen werden, sondern schon sehr früh in das Bewusstsein rücken.
Umwelthaftung (4)
Checkliste zur Verringerung des umwelthaftungsrechtlichen Risiko
Umwelt ; 11/12 ; 17-19
1999-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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