In ihrer Freizeit gehen viele Arbeitnehmer einer Nebentätigkeit nach, die prinzipiell zulässig ist. Nur die Nebentätigkeiten können verboten werden, welche den Chef finanziell schädigen. Gegen die gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen von in der Woche 48 Stunden darf der Arbeitnehmer nicht verstoßen. Im Arbeitsvertrag sollte daher formuliert werden: "Während des Arbeitsverhältnisses ist jede entgeltliche Nebenbeschäftigung unzulässig, durch welche die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers beeinträchtigt wird. Die Aufnahme einer Nebentätigkeit ist dem Arbeitgeber anzuzeigen."


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    Titel :

    Umstrittenes Zubrot


    Untertitel :

    Muss ein Arbeitgeber Nebentätigkeiten seiner Mitarbeiter dulden?



    Erschienen in:

    MM Maschinenmarkt ; 24 ; 64-65


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1999


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch