Mit der Privatisierung der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn wurde 1994 die Öffnung des Streckennetzes für den diskriminierungsfreien Zugang Dritter beschlossen. Zur Zeit befindet sich der Geschäftsbereich Netz der Deutschen Bahn AG in der Umwandlung zu einer eigenständigen Aktiengesellschaft. Für den Betrieb von Schienenfahrzeugen auf den Strecken der DB Netz müssen diese Fahrzeuge eine Zulassung zur Nutzung des Fahrweges besitzen. Das Eisenbahn-Bundesamt bescheinigt die Unbedenklichkeit des Einsatzes eines Fahrzeugs aus sicherheitstechnischen Gesichtspunkten.
Überlegungen zum Netzzugang elektrischer Triebfahrzeuge
Durch eindeutige Regeln soll der diskriminierungsfreie Zugang für elektrische Triebfahrzeuge zum Netz der DB AG gewährleistet werden
EI - Der Eisenbahningenieur ; 50 , 2 ; 16-24
1999-01-01
9 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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