Der öffentliche Arbeitgeber darf aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes Arbeitnehmer nicht durch sachfremde Gruppenbildung von der Ausgabe eines Job-Tickets ausschließen. Wenn Beschäftigte einer Außenstelle sich nur zu einem geringen Teil an den Kosten eines Job-Tickets beteiligen wollen, ist es nicht sachfremd, das Ticket nur an die Beschäftigten der Hauptstelle auszugeben, wenn sich dort eine größere Anzahl beteiligt als in den Außenstellen.


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    Titel :

    Job-Ticket: Gleichbehandlungsanspruch der Arbeitnehmer derselben Dienststelle - Voraussetzungen einer Gruppenbildung



    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 52 , 13 ; 695-696


    Erscheinungsdatum :

    1999-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch