Die Druckgeräterichtlinie (DGRL) hat sowohl die Förderung des freien Warenverkehrs in der Europäischen Union als auch eine gleichmäßig hohe Sicherheit von Druckgeräten zum Ziel. Die wesentlichen Anforderungen der DGRL sind für Werkstoffe in den europäischen Normentwürfen umgesetzt worden. Die Werkstoffzulassungen sollen durch die Europäische Kommission und die europäischen Mitgliedsstaaten in einer eigenen Leitlinie geregelt werden, wobei in Deutschland der bewährte Herstellerbezug entfällt. Vorerst ist für bewährte Werkstoffe nur das Einzelgutachten möglich. Es werden Werkstofflisten aufgestellt, die für bewährte Werkstoffe als vorweggenommene Einzelgutachten gelten können. Bei den zulässigen Spannungen muß auch die Zugfestigkeit berücksichtigt werden. Im Prüfzustand gehen die Berechnungsnennspannungen bis auf 95% der Streckgrenze, um die Druckprüfung als Festigkeitsprüfung zu ermöglichen.
Werkstoffe und zulässige Spannungen für Druckbehälter
Technische Überwachung ; 40 , 7/8 ; 21-26
1999-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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