Das neue Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) verpflichtet Aktiengesellschaften ein Überwachungssystem zur Früherkennung von umweltbedingten Unternehmensrisiken einzurichten. Der Fall einer Aktie hat immer öfter auch mit den Umweltschäden zu tun, die ein Unternehmen zu verantworten hat. Um Aktiengesellschaften vor dem wirtschaftlichen Niedergang zu schützen, schlägt das Gesetz Maßnahmen vor, die für eine umweltorientiertere Unternehmensführung plädieren.
Wird Umweltcontrolling zur Pflicht?
Umweltrisiken und das neue Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)
Umwelt ; 5/6 ; 30-32
01.01.1999
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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