Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter und der Schutz der Umwelt sind wesentliche Unternehmerpflichten. Bisher wurden beide Aufgabengebiete meist getrennt betrachtet und bearbeitet. Tatsächlich ist es jedoch so, daß sich Arbeitsschutz und Umweltschutz ergänzen und derart ineinandergreifen, daß eine enge Zusammenarbeit angestrebt werden sollte. An den Beispielen überwachungsbedürftige Anlagen, Gefahrstoffe und Lärm werden die gesetzlichen Verknüpfungen aufgezeigt. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Umweltschutz sollten enger zusammenarbeiten. In kleinen und mittleren Betrieben werden beide Aufgaben oftmals in Personalunion wahrgenommen. Eine Koordinierung der Aufgaben der Betriebsbeauftragten durch den Sicherheitsingenieur ist ebenfalls eine gute Lösung.
Arbeitsschutz und Umweltschutz - ein Gegensatz?
EntsorgungsPraxi ; 16 , 1/2 ; 42-44
1998-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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