Konzernsystem Umweltschutz trifft Regelungen zu Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten. Konsequente Beachtung umweltrelevanter Rechtsnormen. Verstöße werden über Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht verfolgt. Neues Umweltstrafrecht schließt Lücken, ermöglicht wirksame Bekämpfung umweltschädlicher und -gefährlicher Handlungen gegen Medien Wasser, Luft, Boden. Vorsatz und Fahrlässigkeit bei Ereignissen, auch Versuch, unter Strafe gestellt. Umweltgefährdende Abfallbeseitigung verboten. Umweltschutzsystem der DB AG: Klare Organisations- und Betriebsabläufe. Konzernrichtlinie 090.9001 für Konzernebene "Umweltschutzdokumentation DB AG", adäquate geschäftsbereichsspezifische Dokumentationen.
Der Unternehmensalltag und das neue Umweltstrafrecht
Deine Bahn ; 26 , 5 ; 261-265
1998-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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