Die schweizerische Bundesverfassung (Grundgesetz) schreibt zwingend vor, den größten Teil des Transitgüterverkehrs auf der Schiene abzuwickeln. Die beiden wichtigsten Transitlinien führen über die Alpen, mit Längsneigungen bis zu 27 %o traktionstechnische Konsequenzen: für Züge > 650 t bis 1300 t ist Doppeltraktion im Alpenraum erforderlich; Bespannung erfolgt jedoch auf der gesamten Strecke von der Nord- bis zur Südgrenze. Neues Betriebskonzept zur Senkung der Betriebskosten: Verstärkungslok (Schiebelok) wird erst am Alpenrand (Erstfeld) zugestellt, läuft bis Chiasso mit. In Arbeit: Ausrüstung der Schiebeloks mit Funkfernsteuerung; so daß Steuerung von der Spitzenlok möglich wird. 1998 Durchführung von Versuchen; Einführung 1999. Hierfür sind 33 Loks Re 460 umzurüsten.
Die künftige Abwicklung des Transit-Güterverkehrs auf den schweizerischen Alpenbahnen
Eisenbahntechnische Rundschau ; 47 , 4 ; 223-227
1998-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Die künftige Abwicklung des Transit-Güterverkehrs auf den schweizerischen Alpenbahnen
Online Contents | 1998
|TIBKAT | 2003
|SLUB | 2000