Gefahrgutgesetz und die GGVS gelten nicht für Transporte innerhalb des abgeschlossenen Betriebsgeländes. Regeln der Technik sind auch dort zu beachten und zu überwachen. Beförderung ist nicht nur Ortsveränderung, auch Übernahme und Ablieferung des Gutes, zeitweiliger Aufenthalt während der Beförderung, Ver- und Auspacken, Be- und Entladen. Bei DB werden z.B. Benzin- und Dieselkanister, Farbe und Verdünner, ölhaltige Putzlappen transportiert. Diese Güter sind zu kennzeichnen, verpacken, dazu Beförderungspapiere auszustellen. Ladung ist zu sichern. Die Verantwortlichkeit ist festzulegen. Feuerlöscher erforderlich. Das Gut ist zu klassifizieren (Tab.: häufig beförderte Stoffe). Erleichterungen bei Kleinmengen (unter 1000 Gefahrenpunkten). Auch Abfallrecht (Putzlappen!) beachten.
Transport von Gefahrgut-Kleinmengen
EUK Dialog ; 1 ; 8-10
1998-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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