Der Inhalt der Fürsorgepflicht des Dienstherren für seine Beamten ist nicht unveränderlich, sondern wird wesentlich von gesellschaftlichen Entwicklungen geprägt, deren Leitbild der zur Verantwortung bereite Bürger ist. Ungeachtet daraus folgender Verpflichtungen des Dienstherren, insbes. in Bereichen des Grundrechts- und Arbeitsschutzes sowie der Allimentationsergänzung (Beihilfe) gebietet die Fürsorgeverpflichtung daher nicht eine betreuende und belehrende Sonderbehandlung des Beamten, die letztlich gar Rechte des Dienstherren nicht oder nur unvollständig auszuschöpfen gestattet.


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    Titel :

    Neue Aspekte zur Fürsorgepflicht - Einerseits Entzauberung, andererseits weitere Anwendungen



    Erschienen in:

    Zeitschrift Beamtenrecht ; 46 , 5 ; 151-154


    Erscheinungsdatum :

    1998-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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