Die Präferenz für kollektivrechtliche Auswahlrichtlinien in der Neufassung des Kündigungsschutzrechts war schon durch die bisherige Rechtsprechung angelegt. Das Verhältnis der Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten zu den Ausnahmen hiervon bedarf dagegen dringend der Klärung. Anhand von elf praktischen Konfliktfällen wird auf den Vergleich alt- neu eingegangen.
Das neue Recht der Sozialauswahl
Neues und Altes zu § 1 Abs. 3 KSchG
Der Betrieb ; 51 , 35 ; 1761-1767
1998-01-01
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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