Will das Dienstrechtreformgesetz vom 24.2.1997 die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes auf die Zukunft einstellen, so liegt sein Schwerpunkt in der Optimierung und Flexibilisierung des Personaleinsatzes. Diesem Ziel sollen insbesondere eine Vergabe von Leitungsfunktionen auf Zeit, Vereinfachungen bei Abordnung und Versetzung, Erweiterung der Möglichkeiten zu Teilzeitbeschäftigung sowie besoldungsrechtliche Leistungsanreize dienen. Die Neuregelungen bis hin zum Nebentätigkeitsrecht werden dargestellt und kritisch gewürdigt.
Öffentliches Dienstrecht im Umbruch - Statusfragen und Leistungselemente -
Zeitschrift für Beamtenrecht ; 46 , 7 ; 223-229
1998-01-01
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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