Bleibt der Beamte ohne Genehmigung dem Dienst fern oder versäumt er schuldhaft den Dienstantritt, verliert er seine Besoldungsbezüge, begeht aber auch ein Dienstvergehen. Die daraus folgenden Problemstellungen werden speziell für den Fall verspäteter Rückkehr aus dem Urlaub mit den entsprechenden Konkretisierungen eines Verschuldens untersucht. Vorgeschlagen wird, bei kürzerer Säumnis, auch bei geringgradiger Schuld, ein "Nacharbeiten" oder auch Sonderurlaub ohne Dienstbezüge zuzulassen, wobei freilich Vorkehrungen gegenüber beabsichtigten Urlaubsverlängerungen notwendig werden.
Verspätete Urlaubsrückkehr und Besoldungsverlust
Zeitschrift für Beamtenrecht ; 46 , 10 ; 345-351
1998-01-01
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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