Am sichersten ist es, Arbeitsgleise zu sperren oder zum Baugleis zu erklären. Doch meist müssen die Arbeiten unter laufendem Betrieb erfolgen, wobei die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) die rechtzeitige Räumung des Gleises vor jeder Zugfahrt vorschreibt. Der zu verlassende Gefahrenbereich ist in der UVV genau definiert und hängt von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Auf zweigleisigen Strecken ist als Austrittstelle grundsätzlich die Feldseite zu wählen, bei genügendem Gleisabstand auch der Mittelkern. Beim Ablegen von Geräten und Stoffen ist auf die Freihaltung des Lichtraums und auf die Gefahr der Verwirbelung zu achten.
Wohin, wenn eine Fahrt kommt?
Gefahrenbereiche, Sicherheitsräume, ...
BahnPraxi ; 10 ; 116-119
1998-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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