Für die Gleichwertigkeit eines ehemaligen DDR-Abschlusses mit einem bundesdeutschen Abschluß genügt Niveaugleichheit des Abschlusses. Deshalb steht eine besondere Ausrichtung der Ausbildung auf das Wirtschafts- und Gesellschaftssystem der damaligen DDR der Feststellung der Gleichwertigkeit nicht im Wege.


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    Titel :

    Anerkennung von ehemaligen DDR-Abschlüssen


    Untertitel :

    (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 10. Dezember 1997; Az.: 6 C 10.97)


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    01.01.1998


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch