Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94: Ein Arbeitnehmer wird nicht allein dadurch zum freien Mitarbeiter, daß der Arbeitgeber sein Weisungsrecht über längere Zeit nicht ausübt. Voraussetzung für die Umwandlung eines Arbeitsverhältnisses in ein freies Mitarbeiterverhältnis ist eine unzweideutige Vereinbarung. Eine bloß andere Bezeichnung des Rechtsverhältnisses reicht nicht aus. Die Bedingungen, unter denen die Dienste erbracht werden, müssen so gestaltet werden, daß die Eingliederung in die fremde Arbeitsorganisation entfällt.


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    Titel :

    Keine Umwandlung eines Arbeitsverhältnisses in freie Mitarbeit durch Nichtausübung des Direktionsrechts - Notwendigkeit einer eindeutigen Vereinbarung zur Statusänderung



    Erschienen in:

    Betrieb ; 50 , 1 ; 47-48


    Erscheinungsdatum :

    1997-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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