Wegen der geringen verfügbaren Zeit zur Erstellung eines Bauobjektes des Landes Sachsen-Anhalt war es erforderlich, bereits die Entwurfsleistung dem Bauwettbewerb zu unterstellen (Totalunternehmerangebot). Um Entschädigungskosten für Entwurfsleistungen zu sparen, wurde das EU-weite Nichtoffene Verfahren nach vorgeschalteter Vorabinformation (§ 17a Nr. 1 VOB/A) gewählt. Wesentlich ist es, im Auslobungstext die Ausschlußkriterien anzugeben, auch sollte ein Kriterienkatalog, nach dem die angebotenen Leistungen beurteilt werden, beigefügt werden. Da der Zuschlag auf eine Bauleistung incl. Entwurf erteilt wird, bietet sich die Vereinbarung einer Pauschalsumme an.


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    Titel :

    Neue Wege bei der Vergabe von Bauleistungen


    Untertitel :

    Gemeinsame Ausschreibung von Entwurf und Bauleistung gemäß § 9 Abs. 10-12 VOB/A



    Erschienen in:

    Bauverwaltung ; 70 , 12 ; 594-595


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1997


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch