Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 11.06.1997 - 13 Sa 19/97: Einer gemeinnützigen Einrichtung, die sich u.a. mit der Betreuung Jugendlicher befaßt, ist es nicht zuzumuten, eine Betreuerin, die der Scientologygemeinschaft angehört und die sich für deren Veranstaltungen werbend gegenüber den ihr anvertrauten Jugendlichen einsetzt, bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen.


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    Titel :

    Außerordentliche Kündigung eines Mitglieds der Scientologybewegung


    Untertitel :

    Fristlose Entlassung der Betreuerin einer Jugendgruppe wegen Werbung für Scientology


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Betrieb ; 50 , 50 ; 2542-2543


    Erscheinungsdatum :

    1997-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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