Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 11.06.1997 - 13 Sa 19/97: Einer gemeinnützigen Einrichtung, die sich u.a. mit der Betreuung Jugendlicher befaßt, ist es nicht zuzumuten, eine Betreuerin, die der Scientologygemeinschaft angehört und die sich für deren Veranstaltungen werbend gegenüber den ihr anvertrauten Jugendlichen einsetzt, bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen.
Außerordentliche Kündigung eines Mitglieds der Scientologybewegung
Fristlose Entlassung der Betreuerin einer Jugendgruppe wegen Werbung für Scientology
Betrieb ; 50 , 50 ; 2542-2543
1997-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten
IuD Bahn | 2000
|Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung
IuD Bahn | 1995
|Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung
IuD Bahn | 1995
|Außerordentliche Kündigung - ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung
IuD Bahn | 1995
|Außerordentliche Kündigung wegen "unentschuldigten Fehlens"
IuD Bahn | 1994
|