Die Aufzugsrichtlinie (AufzR) der Europäischen Union ist Anfang Juli 1997 in Kraft getreten. Nach dieser Richtlinie kann der Hersteller- oder Montagebetrieb, der ein zugelassenes Qualitätsmanagement-System betreibt, ohne weitere Mithilfe dritter Stellen ein Sicherheitsbauteil bzw. eine Aufzugsanlage in Verkehr bringen und in Betrieb nehmen. Auf die Besonderheit in Deutschland, wonach gemäß § 9 der Aufzugsverordnung eine Abnahmebescheinigung eines Sachverständigen vorliegen muß, bevor eine Aufzugsanlage in Betrieb genommen werden kann, wird in der Richtlinie nicht weiter eingegangen.
Harmonisierte Normen für Aufzüge und Sicherheitsbauteile
Technische Überwachung ; 38 , 10 ; 46-51
01.01.1997
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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