Die Aufzugsrichtlinie (AufzR) der Europäischen Union ist Anfang Juli 1997 in Kraft getreten. Nach dieser Richtlinie kann der Hersteller- oder Montagebetrieb, der ein zugelassenes Qualitätsmanagement-System betreibt, ohne weitere Mithilfe dritter Stellen ein Sicherheitsbauteil bzw. eine Aufzugsanlage in Verkehr bringen und in Betrieb nehmen. Auf die Besonderheit in Deutschland, wonach gemäß § 9 der Aufzugsverordnung eine Abnahmebescheinigung eines Sachverständigen vorliegen muß, bevor eine Aufzugsanlage in Betrieb genommen werden kann, wird in der Richtlinie nicht weiter eingegangen.


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    Titel :

    Harmonisierte Normen für Aufzüge und Sicherheitsbauteile



    Erschienen in:

    Technische Überwachung ; 38 , 10 ; 46-51


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1997


    Format / Umfang :

    6 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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